AGB
Die Bedingungen, zu denen wir Transportaufträge annehmen — und die Punkte, an denen sie vom Gesetz abweichen.
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1. Geltungsbereich
Wir werden als Spediteur tätig. Allen Angeboten, Aufträgen und Leistungen liegen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) zugrunde, ergänzt um die nachstehenden Bedingungen. Widersprechen sich diese Bedingungen und die ADSp 2017, gehen diese Bedingungen vor; soweit sie schweigen, gelten die ADSp 2017 und das Gesetz.
Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Gegenüber Verbrauchern gilt das Gesetz uneingeschränkt; die Beschränkungen der ADSp 2017 gelten nur, soweit rechtlich zulässig.
2. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen vom Gesetz ab
Die ADSp 2017 beschränken die Haftung in einer vom Handelsgesetzbuch abweichenden Weise. Insbesondere ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Gut in der Obhut des Spediteurs gewichtsbezogen begrenzt — bei der Beförderung regelmäßig auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht —, und es gelten weitere Höchstbeträge je Schadenfall, auch bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung.
Dies ist eine Zusammenfassung, nicht die Klausel selbst. Maßgeblich ist der vollständige Text der ADSp 2017, der vor jeder Auftragserteilung auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt wird. TODO — diesen Abschnitt gegen den aktuellen ADSp-Text prüfen, anwaltlich bestätigen lassen und den Volltext hier verlinken.
3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote beruhen auf den von Ihnen mitgeteilten Angaben und gelten für den im Angebot genannten Zeitraum. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform oder mit Beginn der Ausführung zustande.
Die Preise setzen voraus, dass Ware oder Fahrzeug der Beschreibung entsprechen. Weichen tatsächliches Gewicht, Maße, Zustand oder Zugänglichkeit von den Angaben ab, sind wir berechtigt, den Auftrag vor der Abholung neu zu kalkulieren; Sie sind in diesem Fall berechtigt, kostenfrei zurückzutreten.
4. Ihre Mitwirkungspflichten
- Die Ware zutreffend beschreiben, einschließlich Gewicht, Maßen, Stapelfähigkeit und besonderer Behandlungsanforderungen
- Die Ware so verpacken und kennzeichnen, dass sie der für die gebuchte Leistung üblichen Beförderung und Behandlung standhält
- Gefahrgut vorab mit UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe anmelden und die erforderlichen Papiere beistellen
- Sicherstellen, dass eine zur Übergabe oder Annahme berechtigte Person zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort anwesend ist
- Sicherstellen, dass Lade- und Entladestellen für den vereinbarten Fahrzeugtyp zugänglich sind
5. Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse
Eine Fahrzeugüberführung, bei der ein Fahrer ein Fahrzeug aus eigener Kraft bewegt, ist keine Güterbeförderung. Es gelten eigene Bedingungen, die vor der Abholung schriftlich vereinbart werden.
Der Auftraggeber sichert zu, dass das Fahrzeug zugelassen und verkehrssicher ist, gültige Kennzeichen und eine gültige Hauptuntersuchung besitzt und für die Fahrt durch eine Kraftfahrzeugversicherung gedeckt ist. Versicherer und Police werden vor der Abholung benannt.
Der Zustand wird bei Abholung und bei Zustellung fotografisch dokumentiert, nebst Kilometerstand und Tankfüllung, und an beiden Enden gegengezeichnet. Diese Dokumentation ist die vereinbarte Grundlage für die Beurteilung etwaiger Zustandsstreitigkeiten.
Die auf der vereinbarten Strecke zurückgelegten Kilometer sind Bestandteil der Leistung und stellen keinen Mangel dar. Kraftstoff, Ladestrom, Maut, Fähren und etwaige Parkkosten werden gegen Beleg zum Selbstkostenpreis abgerechnet.
6. Preise, Standzeit und Nebenkosten
Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. Die freie Be- und Entladezeit ist im Auftrag genannt; darüber hinausgehende Zeit wird zum dort genannten Satz berechnet.
Zusätzliche Stopps, Zustellung außerhalb der Geschäftszeiten, Zustellung mit Ladebordwand oder an Privatadressen, Fehlanfahrten und Leerfahrten werden wie im Auftrag vereinbart berechnet. Es wird nichts abgerechnet, was nicht entweder im Auftrag stand oder vorher in Textform mit Ihnen vereinbart wurde.
7. Zahlung
TODO — Zahlungsbedingungen angeben: Zahlungsziel in Tagen, ob Neukunden per Vorkasse zahlen, und den angewandten Verzugszinssatz. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sind auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen beschränkt.
8. Versicherung
Wir unterhalten eine Verkehrshaftungsversicherung im Rahmen der Grenzen der ADSp 2017. Diese Grenzen sind gewichtsbezogen und liegen häufig unter dem Handelswert der Ware.
Eine Warentransportversicherung zum tatsächlichen Wert kann auf Ihre Weisung eingedeckt werden und ist vor der Abholung zu beauftragen. Erfolgt keine Beauftragung, gelten die gewichtsbezogenen Grenzen.
9. Schäden und Reklamationen
Äußerlich erkennbarer Verlust oder Schaden ist bei der Ablieferung auf dem Ablieferbeleg zu vermerken. Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind innerhalb der gesetzlichen Frist in Textform anzuzeigen. Bitte informieren Sie neben dem Frachtführer auch uns und bewahren Sie die Verpackung bis zur Regulierung auf.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist TODO — vereinbarten Gerichtsstand angeben, im Verkehr mit Kaufleuten. Zwingende Gerichtsstandsregelungen, einschließlich derjenigen der CMR, bleiben unberührt.
